Wahlen in Frankreich

Und wenn es keine Kandidaten gibt?

Am 27. Februar 2020 werden um 18.00h die Listen für die Kommunalwahlen 2020 geschlossen, auf denen sich Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters bewerben können. Wenn es einen oder mehrere Bewerber gibt, finden die Kommunalwahlen wie geplant am 15. März und, wenn dabei kein Bewerber mehr als 50% und eine Stimme auf sich vereinigen kann, in der zweiten Runde eine Woche später statt.

Wenn sich aber bis zum 27. Februar in einer Kommune kein Kandidat für das Amt des Bürgermeisters gemeldet hat, wird der erste Durchgang der Gemeinderatswahlen am 15. März von der Präfektur abgesagt. In der Zeit zwischen dem ersten und dem zweiten Wahlgang kann sich noch ein Kandidat melden, über den dann am 22. März abgestimmt würde. Gibt es bis dahin immer noch keinen Bewerber, dann wird auch der zweite Wahlgang abgesagt. Danach wird von der Präfektur eine Delegation von drei Personen benannt, (bei Gemeinden mit mehr als 35.000 Einwohnern sind es sieben), die für drei Monate die laufenden Geschäfte der Gemeinde erledigen. Danach werden innerhalb von drei Monaten neue Wahlen angesetzt. Wenn auch dafür keine Kandidaten antreten, kann der Präfekt die betreffende Gemeinde auflösen und sie an eine benachbarte Kommune angliedern.  

(Elections municipales : que se passe-t-il quand il n’y a pas de candidat ? in: SUDOUEST, 24. 02. 2020, Internet-Ausg.)

 

 

Kommunalwahlen März 2020 – Wahl per Vollmacht.

In Frankreich gibt es kein Briefwahlverfahren, das man nutzen könnte, wenn man am Wahltag seine Stimme nicht persönlich abgeben kann. Es gibt jedoch die Möglichkeit, per Vollmacht zu wählen. Diese Vollmacht ist  mit einigen Formalitäten verbunden und muss mit einem dafür bestimmten Formular erteilt werden. Zudem muss die Vollmacht amtlich bestätigt und anschießend an die Mairie geleitet werden, in deren Wählerverzeichnis der Vollmachtgeber registriert ist. Das dafür erforderliche Formular kann zusammen mit Erläuterungen und Hinweisen im Internet heruntergeladen werden:

https://droit-finances.commentcamarche.com/faq/9187-vote-par-procuration-procedure-et-formulaire

 

 

Teilnahme von EU-Bürgern an Gemeinderats-Wahlen in Frankreich

EU-Bürger können in Frankreich unter bestimmten Umständen an Wahlen zu den Gemeinderäten und zum Parlament der EU teilnehmen.

Um das zu können, muss man sich jedoch in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eintragen lassen, in der man einen festen Wohnsitz hat.

Die Wählerverzeichnisse werden von den Bürgermeisterämtern geführt, bei denen man folglich die Eintragung beantragen muss. Diese Eintragung erfolgt anders als in Deutschland nicht automatisch, sondern auf Antrag der Person, die in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden will.

Die Formalitäten, die dafür zu absolvieren sind, sind relativ begrenzt, doch braucht man dafür in der Regel Kenntnisse der französischen Sprache oder Unterstützung durch jemanden, der helfen kann.

Bei der Einschreibung sind folgende Dinge erforderlich:

– der Antrag auf Einschreibung (gibt es in der Mairie)

– den Personalausweis

– ein Nachweis, dass man in der Gemeinde einen Wohnsitz hat (z. B. eine Rechnung des Strom- oder Wasserlieferanten)

– ein Nachweis, dass man Steuern an die betreffende Gemeinde (taxe d’habitation, taxe foncière) gezahlt hat.

 

Wenn diese Formalitäten absolviert sind, stellt die Gemeinde nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Berechtigungskarte (Carte électorale) aus, mit der man sich am Wahltag als wahlberechtigt ausweist.

 

Für die Kommunalwahlen 2020, die am 15. und 22. März 2020 durchgeführt werden, muss die Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens am Freitag, 7. Februar beantragt werden.

(UM, 21. 12. 2019)

 

 

Vote blanc

 In den Wahlrechtsordnungen westlicher Demokratien wird allgemein zwischen gültigen und und ungültigen Stimmen unterschieden. Die Einstufung ist dabei recht einfach: alle Stimmzettel, die nicht durch Ankreuzen eines Wahlvorschlags eindeutig die Absicht des Abstimmenden erkennen lassen,  werden als ungültig gewertet. Dazu zählen auch Stimmzettel, auf denen die Wählerinnen oder Wähler Kommentare oder Bemerkungen abgeben, ebenso Stimmzettel, die ohne Kreuz oder anderes in die Urne geworfen werden.Diese Stimmen landen, bildlich gesprochen, im Papierkorb und haben damit keine politische Auswirkung.

Seit geraumer Zeit macht man sich z.B. in Frankreich Gedanken darüber, ob nicht den Wählerinnen und Wählern, die einen weißen, aslo nicht ausgefüllten Stimmzettel einwerfen, mehr Aufmerksanmkeit gewidmet werden müsste. Dann könnte etwa erkennbar werden, dass die Wählerinnen und Wähler  sich mit keinem der ihnen vorgestellten Wahlvorschläge einverstanden erklären wollen, und daraus ließen sich ernstzunehmende Konsquenzen ableiten.  Die Problematik, die damit in den Blick gerät, ist zwar noch weit von einer abschließenden Bewertung entfernt, aber das Problem des vote blanc wird dadurch sichtbarer als es zuvor war.

 

 

Wahlrecht für Ausländer in Frankreich

Prinzipiell sind alle Bürger der République Française in Frankrich wahlberechtigt bei alle Wahlen zu politischen Vertretungskörperschaften. Bei Wahlen zu den Gemeinderäten und bei Wahlen zum Europaparlament dürfen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen EU-Ausländer an die französischen Wahlurnen. (UM, 03. 01. 2019)

 

Europa-Wahlen 2019

Am 29. Mai 2019 finden bekanntlich die Wahlen zum Parlament der Europäischen Union statt. Zu diesen Wahlen sind, soweit sie auf französischem Boden stattfinden, zunächst einmal alle Bürger Frankreichs zugelassen. Darüber hinaus können alle EU-Bürger, die ihren dauerhaften oder hauptsächlichen Wohnsitz in Frankreich haben an diesen Wahlen in Frankreich teilnehmen. Da es in Frankreich keine Einwohnermeldeämter gibt, mit deren Verzeichnissen Wahlbenachrichtigungen ausgestellt werden können, muss sich jeder, der an einer Wahl teilnehmen will, in das Wählerverzeichnis seiner Gemeinde eintragen lassen.

Dafür sind die Bürgermeisterämter zuständig, bei denen man erklären muss, dass man seinen dauerhaften oder hauptsächlichen Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde hat. Der Nachweis dafür kann mit der Vorlage von Steuerbescheiden der Gemeinde für die letzten Jahre (z. B. für die Taxe d’habitation) erbracht werden. Details erfährt man ggfs. auf der Mairie.

Wenn dieser Nachweis erbracht worden ist, dann stellt die Gemeinde eine Carte électorale aus, die man am Wahltag in dem zuständigen Wahllokal präsentieren muss, um seine Stimme abgeben zu können.

EU-Bürger, die ihren ständigen oder hauptsächlichen Wohnsitz in Frankreich haben, sollten umgehend die Mairie ihrer Gemeinde aufsuchen und die erforderlichen Formalitäten einleiten, um in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen zu werden, damit sie an den kommenden Wahlen zum Europa-Parlament und demnächst für die Gemeinderäte teilnehmen können.

Die letzte Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlen zum EU-Parlament ist der 31. März 2019, doch empfiehlt es sich, die zuständige Mairie schon vorher aufzusuchen, um allen Formalitäten genügen zu können. Da die meisten Gemeindsekretärinnen zwar freundlich, aber nicht sehr fremdsprachenkundig sind, ist es gut, wenn man sich für den Besuch bei der Mairie eine Begleitung besorgt, die französisch spricht. 

 

Wahlen zur Nationalversammlung

Die französische Nationalversammlung entspricht in Rechten und Funktion in etwa dem Bundestag in Deutschland, doch ist das Wahlverfahren deutlich anders organisiert. Die Nationalversammlung (Assemblée nationale) hat 577 Abgeordnete, die nach dem Mehrheitswahlrecht bestimmt werden. Dazu ist das Land in 577 Wahlkreise eingeteilt (555 im Mutterland und 22 in den Überseegebieten, deren Bewohner rechtlich dem Mutterland gleichgestellt sind). Zur Bestimmung der Abgeordneten werden bis zu zwei Wahlgänge durchgeführt.

Gelingt es im ersten Wahlgang einem Kandidaten mehr als 50% der abgegebenen Stimmen auf sich zu vereinigen, dann ist er gewählt, wenn die auf ihn entfallenen Stimmen 25% der im Wählerverzeichnis des Wahlkreises registrierten Bürgerinnen und Bürger oder mehr entsprechen.

Wenn diese beiden Bedingungen nicht erfüllt werden (was die Regel ist), dann gibt es einen zweiten Wahlgang. Zu diesem erneuten Wahlgang sind zugelassen alle Kandidaten, auf die mindestens 12,5% der im Wählerverzeichnis ihres Wahlkreises aufgeführten Stimmen entfallen sind. Wenn drei Kandidaten zum zweiten Wahlgang zugelassen sind, wird die dann gegebene Kandidatenkonstellation triangulaire genannt; sind gar vier Bewerber im Rennen geblieben, spricht man von einer quadrangulaire. Möglich, und nicht selten praktiziert, ist es, dass ein zum  zweiten Wahlgang zugelassener Kandidat zurücktritt, um etwa einem besser platzierten Mitbewerber einer verwandten politischen Orientierung zum Erfolg zu verhelfen.

Gewählt ist im zweiten Wahlgang die Bewerberin bzw. der Bewerber, auf den die meisten Stimmen entfallen. Auch für den eigentlich wenig wahrscheinlichen Fall, dass im zweiten Wahlang auf zwei Bewerber exakt die gleiche Zahl Stimmen entfällt, ist eine Regelung vorgesehen, die eine Entscheidung im  zweiten Wahlgang bewirkt: In diesem Fall ist der Bewerber mit dem höheren Lebensalter gewählt.

(UM, 31. Mai 2017)

Mehr : http://www.assemblee-nationale.fr/connaissance/elections.asp

 

 

Regionalwahlen in Frankreich

Die Wahlen zu den conseils régionaux werden mit direktem allgemeinem Wahlrecht durchgeführt, wobei die Sitze, die den zur Wahl angetretenen Listen zugeteilt werden, nach dem Verhältniswahlrecht vergeben werden, allerdings mit einer Prämie von 25 Sitzen für die Liste mit den meisten Stimmen. Das bedeutet, dass in der Regel eine Liste, die ein Drittel oder mehr der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, die absolute Mehrheit der Sitze in dem betreffenden conseil régional erhält.

Die Wahl wird in zwei Durchgängen durchgeführt, wenn bei der ersten Runde keine Liste 50% und eine Stimme erhält. Ist das der Fall, bekommt diese Partei vorab 25% der zu vergebenden Sitze zugesprochen, die verbleibenden 75% der Sitze werden entsprechend den Stimmenanteilen der zur Wahl angetretenen Listen auf die Listen aufgeteilt, die mehr als 5% der abgegeben Stimmen erhalten haben.

Wenn keine der Listen mehr als 50% der abgegebene Stimmen im ersten Wahlgang erhält, wird ein zweiter Durchgang abgehalten, zu dem alle Listen zugelassen sind, die bei der ersten Runde mehr als 10% der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Listen, die weniger als 10%, aber mehr als 5% der Stimmen auf sich vereinigt haben, können sich für den zweiten Durchgang zusammenschließen und eine neue Liste einreichen. Die Liste, auf die die meisten Stimmen entfallen, bekommt dann die schon genannten 25% der Sitze zugsprochen, bevor die verbleibenden 75% der Sitze verteilt werden.

Bei der Zuteilung der Sitze im conseil régional wird departementweise verfahren entsprechend den auf Departementsebene ermittelten Stimmenanteilen für die einzelnen Listen.

                                                                                (UM, 09. 12. 2015)

 

 

Kommunalwahl 2014 in Grayan

Zu der Kommunalwahl in Grayan hat sich nur eine Liste gestellt, eine Auswahl zwischen mehreren Bewerbern war nicht möglich. Da für das Wahlverfahren vorgeschrieben war, dass auf den Wahlscheinen keine Änderungen, Streichungen oder Zusätze möglich waren (die hätten den Wahlschein ungültig gemacht), fragte sich vielleicht mancher, ob dieses Verfahren demokratisch sei oder nicht.

Wer dabei an einst im Ostblock, etwa in der DDR üblich gewesene „Wahlen“ denkt mit vorfabrizierten Einheitslisten, die am Wahlabend, dann mit 99 und mehr % „gewählt“ waren, entdeckt bei genauerem Hinsehen mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Vorhandensein einer einzigen Liste eher die Ausnahme als die Regel darstellt, denn jeder Einwohner einer Gemeinde, in der schließlich nur eine Liste zur Wahl stand, hätte die Möglichkeit gehabt, selbst die Initiative zu ergreifen und eine eigene Liste zusammenzustellen. Und dann hätte es mindestens zwei Listen gegeben.

Anders als früher im Ostblock hätte unser gedachter aktiver Bürger, der mit einer einzigen Liste nicht zufrieden ist, nicht mit Repressionen rechnen müssen, ihm wäre aus seinem Engagement kein Nachteil entstanden.

Man darf unterstellen, dass in Gemeinden, in denen es politische Spannungen gibt, oder wo gar massiver Widerstand gegen eine amtierende Gemeinderatsmannschaft samt Bürgermeister besteht, eine oder mehrere weitere Listen auf den Plan getreten wären. Dies ist bei den diesjährigen Kommunalwahlen z. B. in Vendays-Montalivet geschehen, wo drei Listen antreten, von denen im ersten Wahlgang keine über 50% kam. Folglich fällt hier die Entscheidung erst in der zweiten Runde.

Da ein derartiges Potential in Grayan-et-L’Hôpital offenbar nicht bestand, blieb es bei der einen Liste. Doch auch dabei hatten die Wähler genügend Möglichkeiten, ihrer Meinung Ausdruck zu geben, wenn sie mit dem bestehenden Angebot nicht einverstanden waren. Die erste Möglichkeit, die schließlich  369 (32,89%) der 1122 Wahlberechtigten genutzt haben, bestand darin, nicht zur Wahl zu gehen. Aber auch die, die das Wahllokal aufgesucht haben, hatten die Möglichkeit, von der einzigen Liste abweichende Meinungen zu artikulieren, indem sie leere Umschläge in die Wahlurne warfen oder solche mit ungültig gemachten Wahlscheinen. Von dieser Option haben in Grayan immerhin 231 (20,59%) Wähler Gebrauch gemacht. Auf die schließlich siegreiche Liste entfielen am Ende 522 Stimmen (46,52% der Wahlberechtigten), die darüber entschieden haben, dass die 15 Namen, die auf der Liste des amtierenden Bürgermeisters standen, in den neuen Gemeinderat einzogen.

Der muss sich jetzt sagen lassen, dass er nur von 46,52% der Wahlberechtigten gewählt worden ist, kann aber entgegnen, dass die 53,48% der Bürger von Grayan, die nicht oder ungültig gewählt haben, die Möglichkeit gehabt hätten, ein anderes Ergebnis herbeizuführen.

Alles in allem ist also die Tatsache, dass es in Grayan und anderswo nur eine Liste gab, kein Verstoß gegen die Grundprinzipien der Demokratie, wenngleich dies nicht als ein Exempel für gelebten Pluralismus hingehen kann. Schließlich hätte jeder Bürger, dem danach der Sinn stand, eine weitere Liste initiieren können, wenn er dafür genügend Gleichgesinnte gefunden hätte. Und bei aller möglichen Kritik kann man vorbringen, dass es in Grayan wieder eine funktionsfähige Gemeindeverwaltung gibt, bei der man bald nicht mehr daran denken wird, dass sie aus einer einzigen Liste hervorgegangen ist. Und in 6 Jahren, bei den nächsten Kommunalwahlen, hat man auch in Grayan bei Bedarf die Chance, mehr als eine Liste aufzustellen.

Zum Schluss sei an ein Wort erinnert, dass Churchill zugeschrieben wird: Danach ist die Demokratie vielleicht nicht die vollkommenste aller Staatsformen, aber es gibt keine bessere.

(UM, 25. März 2014)

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Kommunalwahlen 2014

In den Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern, das ist die Mehrheit der Kommunen im Médoc, gelten für die Wahlen zu den Gemeinderäten vom 23. bzw. 30. März 2014 einige Regeln, die von früheren Bestimmungen abweichen.

–        auf dem Wahlschein dürfen keine Namen gestrichen oder hinzugefügt werden

–        Wahlberechtigte müssen ihre Carte Électorale, die ihnen in den letzten Tagen zugegangen ist, vorlegen

–        und sie müssen sich durch einen Personalausweis identifizieren.

Der Ort, an dem die Wahl stattfindet ist auf der Rückseite der Carte Électorale oben angegeben.

(UM, 22. März 2014)

 

 

Wahlen in Frankreich

Frankreich ist zwar kein Bundesstaat wie Deutschland, sondern eine zentralistisch organisierte Republik, in der eine Ebene wie sie die deutschen Länder darstellen fehlt, gewählt wird aber doch. Und da das Statsoberhaupt, der Präident, direkt von der Bevölkerung gewählt wird, haben die Franzosen keinen Grund, ihre deutschen Nachbarn zu beneiden.

Kommunalwahlen 2014

Es gibt Dinge, die sind schwierig, und dann gibt es welche, die sind noch schwieriger. Zu der zweiten Gruppe wird für manche das Reglement gehören, nach dem die französischen Kommunalwahlen im März 2014 Jahres abgewickelt werden.

Wir versuchen, das Problem zu reduzieren.

Obwohl zu den Prinzipien des französischen Verfassungsverständnisses der Begriff der Égalité, der Gleichheit also, gehört, werden die wahlberechtigten Franzosen mit unterschiedlichen Regelungen konfrontiert. Dabei wird unterschieden zwischen Gemeinden mit weniger und mit mehr als 1000 Einwohnern und den Millionenstädten Lyon, Marseille und Paris.

In den Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern ist das Verfahren vielleicht am einsichtigsten. Hier wird nämlich direkt über die Kandidaten abgestimmt, die sich entweder als Einzelkämpfer oder auf einer Liste präsentieren können. Bei Kandidaten auf einer Liste können die Wähler panaschieren, das heißt, sie können, wenn sie einer Liste ihre Stimme geben, dort Kandidaten streichen, die sie nicht haben wollen. Am Abend des Wahltages sind gewählt alle Kandidaten, die mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Wenn danach noch Plätze im Gemeinderat unbesetzt sind, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt sind bis zur Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.

Bei Gemeinden mit mehr als 1000 Einwohnern gelten andere Regelungen. Dort müssen Listen von Kandidaten aufgestellt werden, die gleichviel weibliche und männliche Bewerber aufweisen. Falls im ersten Wahlgang eine Liste mehr als 50% der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, bekommt sie 50% der Sitze im Gemeinderat. Die zweite Hälfte der Ratssitze wird vergeben entsprechend dem erzielten Wahlergebnis.  Dabei wird die siegende Partei ebenfalls berücksichtigt, so dass in der Regel eine deutliche Mehrheit im Gemeinderat für die siegreiche Partei herauskommt. Geht die Wahl im ersten Durchgang nicht so aus, dass eine Liste mehr als 50% erhält, gibt es einen zweiten Wahlgang.

                                                                                                      (UM, 12. 03. 2014)

 

 

Präsidentschaftswahlen in Frankreich – Kurzinfo

Der französische Präsident hat, verglichen mit dem deutschen Bundespräsidenten, eine um vieles größere politische Macht. Dazu gehört unter anderem, dass er den Ministerpräsidenten und die Angehörigen der Regierung ernennt.

Anders als der deutsche Bundespräsident wird der französische Staatspräsident direkt vom Volk gewählt, anfänglich für sieben, seit 2000 für fünf Jahre. Die Zahl der Amtszeiten ist beschränkt auf zwei. Die nächsten Wahlen stehen am 22. April 2012 an. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als 50% der Stimmen erhält. Gelingt das keinem der Bewerber, findet eine Stichwahl zwischen den zwei bestplatzierten Kandidaten statt, bei der derjenige siegt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.

Um als Kandidat antreten zu können, muss ein Bewerber Franzose, im vollen Besitz der bürgerlichen Rechte und volljährig sein. Weiterhin muss er mindestens 500 parrainages vorweisen können. Diese parrainages sind politische Patenschaften, die von gewählten Volksvertretern zugunsten eines Präsidentschaftskandidaten abgegeben werden können. Sie haben vornehmlich die Funktion, die Zahl der Bewerber einzuschränken und Kandidaturen zu verhindern, die keinen ernsthaften Hintergrund haben. Abgegeben werden können die parrainages z.B. von Abgeordneten der Nationalversammlung, Senatoren, Bürgermeistern und anderen durch politische Wahlen bestimmten Mandatsträgern. Neben der Mindestzahl von 500 parrainages müssen die zudem noch aus mindestens 30 verschiedenen Départements kommen, womit rein regional ausgerichtete Kandidaten ausgeschlossen werden sollen. 

Bei den ersten Präsidentschaftswahlen der V. Republik war die erforderliche Zahl der parrainages auf 100 festgesetzt. Da sich die Zahl der Kandidaten dennoch laufend erhöhte, wurde 1976 die Zahl auf 500 heraufgesetzt.

Über die Einhaltung aller Formalitäten und Vorschriften wacht der Conseil constitutionnel, der die parrainages prüft und registriert und ansonsten darauf achtet, dass alle rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

(UM, 8. Febr. 2012)