Umweltplakette / Crit’Air-Zonen

Nachdem Paris damit damit begonnen hatte, den unbegrenzten Zugang von Kraftfahrzeugen in den Innenstadtbereich zu reglementieren, habe andere französische Großstädte ähnliche Bestimmungen erlassen oder sie bereiten sie vor.

Da die deutschen Plaketten in Frankreich nicht gelten, gibt es für deutsche Autofahrer, die in dieses Städte ohne Komplikationen einfahren wollen, keine andere Empfehlung als die, sich eine französische Umweltplakette zuzulegen.

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Umweltplakette (Crit’air) in Frankreich bestellen.

Wer eine Umweltplakette für Frankreich bestellen will, braucht einen Internetzugang.

Am besten benutzt man diese Adresse (deutschsprachig):

https://www.certificat-air.gouv.fr/de/

Bestellungen sind möglich über das Internet oder per Post. Allerdings ist man auch dafür auf einen Internet-Zugang angewiesen, da man so am besten die Unterlagen anfordern kann, die man für die Beantragung braucht.

Mit der oben angegebenen Adresse kann man, wenn man will,  den kompletten Bestellvorgang in deutscher Sprache zeit- und papiersparend abwickeln.

Dazu braucht man eine Kopie des Kfz-Scheins, die als Anhang an die Bestellung hochgeladen werden muss. Dabei muss aber darauf geachtet werden, dass der Anhang pro Datei nicht größer als 400 KB ist. Wird dieser Wert überschritten, kann die Bestellung nicht hochgeladen werden. Danach geht es aber problemlos. Die Kosten betragen für Auslieferungen nach Frankreich 3,70 Euro zuzüglich Briefporto.

Empfänger in EU-Staaten und der Schweiz haben 4,80 Euro zu zahlen, andere Besteller 5,00 Euro.

Da sich auch mit der französischen Umweltplakette Geld verdienen lässt, haben sich Anbieter im Internet breitgemacht, die ihre Dienste (die bei genauem Zusehen niemand braucht) mit kräftigen Aufschlägen auf die oben genannten Basispreise offerieren.

Niemand kann ihnen verbieten, diese Dienste zu ihren überhöhten Preisen anzubieten, aber niemand, der eine französische Umweltplakette braucht, ist verpflichtet,  dafür mehr zu zahlen als er muss.

 

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Kopie einer Rechnung für die Zuerteilung der französischen Umweltplakette. Versand nach Deutschland, daher Gesamtpreis 4,80 Euro(Personenbezogene Angaben geschwärzt)

 

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Neue Verkehrsschilder – Umweltzonen

Umweltzonen und -plaketten in Frankreich

(Überarbeitung und Aktualisierung: 09. 07. 2017)

Seit Montag, 16. Januar 2017, ist für Kraftfahrzeuge, die in Frankreich zugelassen sind, der Zugang zum Innenstadtbereich von Paris einer neuen Reglementierung unterworfen, die zum Ziel hat, die Belastungen der Luft durch Schadstoffe zu reduzieren. Die Regelung gilt für den Stadtbereich von Paris innerhalb des Boulevard Périphérique. Der Innenstadtbereich ist ab 16. Januar 2017 zur Zone mit Verkehrsbeschränkungen erklärt worden (zone à circulation restreinte (ZCR)). Der Verkehr auf dem Boulevard Périphérique ist nicht betroffen.

Seit Montag, 16. Januar 2017, dürfen von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 20.00h nur noch Fahrzeuge in den Innenstadtbereich von Paris einfahren, die eine Plakette Crit’Air vorweisen können, die an der Windschutzscheibe bzw. am Lenker bei Zweirädern anzubringen ist.

Die Zuteilung der Crit’Air-Plaketten erfolgt nach einem System, das nach Kraftstoffart und/oder Alter des Fahrzeugs gestaffelt ist (s. weiter unten auf dieser Seite).

Bei bestimmten Graden der Luftverschmutzung wird festgelegt, dass nur noch Fahrzeuge mit bestimmten Crit’Air-Klassen verkehren dürfen, was im Extremfall etwa bedeuten würde, dass sich nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf den Straßen bewegen dürfen.

Fahrzeuge, denen eine Crit’Air-Plakette verwehrt wird, weil sie zu alt sind, dürfen aber, vorausgesetzt, es wird keine aus Gründen der Luftbelastung zu erklärende andere Entscheidung getroffen, von Montag bis Freitag  von 20.00h bis 8.00h in den Innenstadtbereich von Paris einfahren. Dasselbe gilt für Wochenenden.

Der Antrag für die Zuerteilung einer Crit’Air-Plakette kann am einfachsten gestellt werden über das Internet mit dieser Adresse:

https://www.certificat-air.gouv.fr/

Die Plaketten werden per Post zugestellt. An Gebühren und Porto weden zusammen 4,18 Euro fällig.

 

Nach einer in den ersten Wochen großzügigen Handhabung der Bestimmungen gelten die Umweltvorschriften nunmehr in vollem Umfang, auch für Ausländer. Da damit zu rechnen ist, dass die Zuerteilung und Zusendung der Crit’Air-Plaketten nicht so schnell gehen wird, wie mancherorts vielleicht gedacht, werden in den ersten Monaten nach dam 16. Januar 2017 nur „pädagogische“ Kontrollen durch die Polizei durchgeführt, die gegebenenfalls ermahnen aber noch nicht bestrafen wird. Danach wird es aber Bußgelder geben, die zwischen 68 und 135 Euro betragen werden.

Die ab 16. Januar für Paris geltende Regelung wird auch in Lyon und Grenoble angewendet, und rund zwanzig andere Städte werden in den nächsten Jahren folgen. Dazu gehört auch Bordeaux, wo allerdings noch kein Zeitplan besteht.

Die in Paris seit dem 16. Januar geltenden Crit’Air-Regelungen betrafen zunächst nur in Frankreich zugelassene Fahrzeuge. Für Ausländer gelten sie erst ab 1. April 2017.

Deutsche Umweltplaketten werden von den französischen Behörden nicht anerkannt. Wer mit einem deutschen Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren will, muss also eine französiche Plakette erwerben, was angesichts der geringen Kosten kein Problem darstellen sollte. Man sollte jedoch rechtzeitig vor Reiseantritt die Plakatte anfordern.

Das Internet-Modul, mit dem Ausländer Umweltplaketten für ihr Fahrzeug bestellen können, wird, ist inzwischen freigeschaltet. Es ist (deutschsprachig) hier zu erreichen:

https://www.certificat-air.gouv.fr/de/

Der Gedanke, der dem Crit’Air-System zugrunde liegt, ist sicher nicht zu verwerfen, doch muss befürchtet werden, dass bei der Kompliziertheit des Systems massive Beeinträchtigungen des Verkehrs eintreten werden, wenn man z.B. an die notwendigen Kontrollen der Polizei denkt. Wenig professionell erscheint es auch, dass das französische Umweltministerium sich bei seinen Entscheidungen nicht an schon bestehende Systeme (z.B. Euro-Normen) angeschlossen hat und dass man keine Sonderreglungen für Ausländer vorgesehen hat, die bereits eine Umweltplakette an ihren Windschutzscheiben kleben haben.

                                                                       (UM, 18 . 01. 2017/ 09. 07. 2017)

Fahrzeugen, die mit einem EU-weit gültigen Berechtigungsschild ausgestattet sind, das ihnen die Benutzung von Behindertenparkplätzen gestattet, ist die Einfahrt in Sperrzonen auch dann gestattet, wenn für andere Fahrzeuge ohne diese Berechtigung die Zufahrt verboten ist. Diese Erlaubnis gilt allerdings nur, wenn sich die Person, für die Parkberechtigung ausgestellt ist, in dem Fahrzeug befindet. Ansonsten müssen diese Fahrzeuge ebenfalls mit einer Umweltplakette ausgerüstet werden.

Mehr: Klick und Klick    und Klick

                                                                                              (23. 05. 2018)

Das System, nach dem bestimmt wird, in welche Schadstoffklasse ein Fahrzeug einsortiert wird:

 

 

 

Die beiden neuen Verkehrszeichen stehen am Eingang in Zonen, in denen Verkehrsbeschränkungen bestehen und am Ausgang dieser Zonen. Vorreiter dieser Regeulgen sind Paris und Lyon, aber es ist damit zu rechnen, dass bald andere Städte folgen werden.

Die neuen Plaketten, mit denen  Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren  je nach Umweltfreundlichkeit gekennzeichnet werden. Zur Zeit (Ende 2016) ist noch nicht geklärt, ob und wie vergleichbare Plaketten aus Deutschland behandelt werden sollen.