Straßenverkehr, Bußgelder etc.

 

Das Neueste zu Tempo 80 oder 90 auf französischen Straßen:  Klick

 

 

Aufladestationen für Elektroautos in Frankreich:

http://www.avere-france.org/ou-trouver-les-bornes-de-recharge-en-france,1027.html

 

http://umap.openstreetmap.fr/fr/map/inventaires-des-recharges-pour-vehicules-electriqu_17461#8/44.430/-0.316

 

http://www.avem.fr/?page=bornes&cat=local

 

http://www.goingelectric.de/stromtankstellen/

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Neue Verkehrsschilder – Umweltzonen

Umweltzonen und -plaketten in Frankreich

(Überarbeitung und Aktualisierung: 09. 07. 2017)

Seit Montag, 16. Januar 2017, ist für Kraftfahrzeuge, die in Frankreich zugelassen sind, der Zugang zum Innenstadtbereich von Paris einer neuen Reglementierung unterworfen, die zum Ziel hat, die Belastungen der Luft durch Schadstoffe zu reduzieren. Die Regelung gilt für den Stadtbereich von Paris innerhalb des Boulevard Périphérique. Der Innenstadtbereich ist ab 16. Januar 2017 zur Zone mit Verkehrsbeschränkungen erklärt worden (zone à circulation restreinte (ZCR)). Der Verkehr auf dem Boulevard Périphérique ist nicht betroffen.

Seit Montag, 16. Januar 2017, dürfen von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 20.00h nur noch Fahrzeuge in den Innenstadtbereich von Paris einfahren, die eine Plakette Crit’Air vorweisen können, die an der Windschutzscheibe bzw. am Lenker bei Zweirädern anzubringen ist.

Die Zuteilung der Crit’Air-Plaketten erfolgt nach einem System, das nach Kraftstoffart und/oder Alter des Fahrzeugs gestaffelt ist (s. weiter unten auf dieser Seite).

Bei bestimmten Graden der Luftverschmutzung wird festgelegt, dass nur noch Fahrzeuge mit bestimmten Crit’Air-Klassen verkehren dürfen, was im Extremfall etwa bedeuten würde, dass sich nur noch Fahrzeuge mit Elektroantrieb auf den Straßen bewegen dürfen.

Fahrzeuge, denen eine Crit’Air-Plakette verwehrt wird, weil sie zu alt sind, dürfen aber, vorausgesetzt, es wird keine aus Gründen der Luftbelastung zu erklärende andere Entscheidung getroffen, von Montag bis Freitag  von 20.00h bis 8.00h in den Innenstadtbereich von Paris einfahren. Dasselbe gilt für Wochenenden.

Der Antrag für die Zuerteilung einer Crit’Air-Plakette kann am einfachsten gestellt werden über das Internet mit dieser Adresse:

https://www.certificat-air.gouv.fr/

Die Plaketten werden per Post zugestellt. An Gebühren und Porto weden zusammen 4,18 Euro fällig.

 

Nach einer in den ersten Wochen großzügigen Handhabung der Bestimmungen gelten die Umweltvorschriften nunmehr in vollem Umfang, auch für Ausländer. Da damit zu rechnen ist, dass die Zuerteilung und Zusendung der Crit’Air-Plaketten nicht so schnell gehen wird, wie mancherorts vielleicht gedacht, werden in den ersten Monaten nach dam 16. Januar 2017 nur „pädagogische“ Kontrollen durch die Polizei durchgeführt, die gegebenenfalls ermahnen aber noch nicht bestrafen wird. Danach wird es aber Bußgelder geben, die zwischen 68 und 135 Euro betragen werden.

Die ab 16. Januar für Paris geltende Regelung wird auch in Lyon und Grenoble angewendet, und rund zwanzig andere Städte werden in den nächsten Jahren folgen. Dazu gehört auch Bordeaux, wo allerdings noch kein Zeitplan besteht.

Die in Paris seit dem 16. Januar geltenden Crit’Air-Regelungen betrafen zunächst nur in Frankreich zugelassene Fahrzeuge. Für Ausländer gelten sie erst ab 1. April 2017.

Deutsche Umweltplaketten werden von den französischen Behörden nicht anerkannt. Wer mit einem deutschen Fahrzeug in eine Umweltzone einfahren will, muss also eine französiche Plakette erwerben, was angesichts der geringen Kosten kein Problem darstellen sollte. Man sollte jedoch rechtzeitig vor Reiseantritt die Plakatte anfordern.

Das Internet-Modul, mit dem Ausländer Umweltplaketten für ihr Fahrzeug bestellen können, wird, ist inzwischen freigeschaltet. Es ist (deutschsprachig) hier zu erreichen:

https://www.certificat-air.gouv.fr/de/

Der Gedanke, der dem Crit’Air-System zugrunde liegt, ist sicher nicht zu verwerfen, doch muss befürchtet werden, dass bei der Kompliziertheit des Systems massive Beeinträchtigungen des Verkehrs eintreten werden, wenn man z.B. an die notwendigen Kontrollen der Polizei denkt. Wenig professionell erscheint es auch, dass das französische Umweltministerium sich bei seinen Entscheidungen nicht an schon bestehende Systeme (z.B. Euro-Normen) angeschlossen hat und dass man keine Sonderreglungen für Ausländer vorgesehen hat, die bereits eine Umweltplakette an ihren Windschutzscheiben kleben haben.

                                                                       (UM, 18 . 01. 2017/ 09. 07. 2017)

Fahrzeuge von Schwerbehinderten mit blauem EU-Parkausweis sind von der Plakettenpflicht befreit. Sie dürfen weiterhin alle Umweltzonen in Deutschland  und Frankreich ohne Plakette befahren. Als Nachweis gilt der (personenbezogene) EU-Parkausweis.

Mehr: : https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000032790919

                                                                                              (20. 01. 2017)

Das System, nach dem bestimmt wird, in welche Schadstoffklasse ein Fahrzeug einsortiert wird:

 

 

 

Die beiden neuen Verkehrszeichen stehen am Eingang in Zonen, in denen Verkehrsbeschränkungen bestehen und am Ausgang dieser Zonen. Vorreiter dieser Regeulgen sind Paris und Lyon, aber es ist damit zu rechnen, dass bald andere Städte folgen werden.

Die neuen Plaketten, mit denen  Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren  je nach Umweltfreundlichkeit gekennzeichnet werden. Zur Zeit (Ende 2016) ist noch nicht geklärt, ob und wie vergleichbare Plaketten aus Deutschland behandelt werden sollen.

Bußgelder in Frankreich

Wer in Frankreich schneller fährt als es die Polizei erlaubt, hat gute Chancen, einen Beitrag zur Sanierung der öffentliche Kassen des Landes zu leisten. Wer jetzt schon wissen will, was er sich auf französischen Straßen erlauben kann, wenn er  zu schnell fährt, sollte sich das ansehen, was ein aufmerksamer Leser der Médoc-Notzien recherchiert hat:

Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation supérieure à 50 km/h)

– Amende forfaitaire de 68 euros
– Retrait d’1 point sur permis de conduire

 

Geschwindigkeitsübertretung  bis   20 km/h ( bei Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h )

– Geldstrafe pauschal 68 Euro

– Abzug von 1 Punkt vom Führerscheinkonto

Excès de vitesse inférieur à 20 km/h (avec limitation inférieure ou égale  à 50 km/h)

– Amende forfaitaire de 135 euros
– Retrait d’1 point sur permis de conduire

 

Geschwindigkeitsübertretung  bis    20 km/h ( bei Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h )

– Geldstrafe pauschal 135 Euro

– Abzug von 1 Punkt vom Führerscheinkonto

Excès de vitesse égal ou supérieur à 20 km/h et inférieur à 30 km/h)

– Amende forfaitaire de 135 euros
– Retrait de 2 points sur permis de conduire

 

Geschwindigkeitsübertretung  von  20 km/h oder höher und unter          30 km/h

– Geldstrafe pauschal 135 Euro

– Abzug von 2 Punkten vom Führerscheinkonto

Excès de vitesse égal ou supérieur à 30 km/h et inférieur à 40 km/h)

– Amende forfaitaire de 135 euros
– Retrait de 3 points sur permis de conduire

– Suspension de 3 ans du permis de conduire

 

Geschwindigkeitsübertretung von    30 km/h oder höher und unter          40 km/h

– Geldstrafe pauschal 135 Euro

– Abzug von 3 Punkten vom Führerscheinkonto

– Fahrverbot für 3 Jahre

Excès de vitesse égal ou supérieur à   40 km/h et inférieur à 50 km/h

– Amende forfaitaire de 135 euros
– Retrait de 4 points sur permis de conduire
– Suspension de 3 ans du permis de conduire
– Confiscation du véhicule

 

Geschwindigkeitsübertretung von   40 km/h oder höher und unter          50 km/h

– Geldstrafe pauschal 135 Euro

– Abzug von 4 Punkten vom Führerscheinkonto

– Fahrverbot für 3 Jahre
– Beschlagnahme des Fahrzeugs

Excès de vitesse supérieur ou égal à   50 km/h

– Amende forfaitaire de 1 500 euros
– Retrait de 6 points sur permis de conduire

– Suspension de 3 ans du permis de conduire
  (sans sursis ni « permis blanc »)
– Confiscation obligatoire du véhicule en cas de
  récidive

 

Geschwindigkeitsübertretung von   50 km/h und höher

– Geldstrafe pauschal 1500 Euro

– Abzug von 6 Punkten vom Führerscheinkonto

– Fahrverbot für 3 Jahre
– Beschlagnahme des Fahrzeugs

Récidive d’excès de vitesse supérieur ou égal à 50 km/h

– Amende forfaitaire de 3 750 euros
– Retrait de 6 points sur permis de conduire

– Suspension de 3 ans du permis de conduire
 (sans sursis ni « permis blanc »)
– Immobilisation ou confiscation du véhicule
Peine de prison de 3 mois

 

Wiederholte Geschwindigkeits-übertretung von 50 km/h und höher

 

– Geldstrafe pauschal 3750 Euro

– Abzug von 6 Punkten vom Führerscheinkonto

– Fahrverbot für 3 Jahre
– Beschlagnahme des Fahrzeugs
– Haftstrafe 3 Monate

Anmerkungen:

Die Punkteregelung für Führerscheine in Frankreich wird anders gehandhabt als in Deutschland. In Frankreich ist ein neuer Führerschein mit einem Guthaben von 12 Punkten ausgestattet. Dieses Guthaben wird bei bestimmten Verstößen reduziert. Mehr dazu: http://www.medoc-notizen.de/500.html

 

Die pauschale Strafe von 68 Euro ermäßigt sich bei Bezahlung innerhalb 46 Tagen auf 45 Euro ,
bei Nichtbezahlen innerhalb 76 Tagen erhöht sich die Strafe auf 180 Euro.

Entsprechendes gilt für 135 Euro auf 90 Euro und 375 Euro.

Dank an Peter Rieger für diese Recherche

 

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Bei Bußgeldern in Frankreich sparen

Wer in Frankreich ein Bußgeld aufgebrummt bekommt, darf sich erst mal ärgern, aber er bekommt auch die Chance, Geld zu sparen. Freilich lassen sich damit keine Nettogewinne machen, aber man kann immerhin die zu zahlende Summe reduzieren je nach Verstoßkategorie in der Größenordnung von 13 bis 45 Euro.

Im einzelnen kann man 13 Euro sparen, wenn man beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer erwischt wird. Bei Tempoverstößen außerhalb um 20 km/h außerorts kann man mit 90 statt 135 Euro davonkommen.

Um in den Genuß dieser „Rabatte“ zu kommen, muß man das Bußgeld bezahlen innerhalb von

–        drei Tagen, wenn die Zahlungsaufforderung nach Ahndung vor Ort erteilt wird

–        15 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides nach Ahndung vor Ort

–        30 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides bei Verstößen, die von automatischen Überwachungsgeräten festgestellt worden sind.

Mehr:  

https://m.adac.de/News/rabatt-beim-bu%C3%9Fgeld/7-184712-16

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Verkehrsverstöße im Ausland und ihre finanziellen Konsequenzen (Stand März 2011)

Dazu eine Übersicht des ADAC:

http://www.adac.de/_mm/pdf/verkehrssuenden_Ausland_2011_69483.pdf

 

Die wichtigsten Eckwerte für Frankreich

Promillegrenze: 0,5 ‰

Bußgelder bzw. Strafen:

Alkohol am Steuer: ab 135 Euro

20 km zu schnell: ab 135 Euro

über 50 km zu schnell: 1500 Euro

Rotlichtverstoß: ab 135 Euro

Überholverstoß: ab 135 Euro

Parkverstoß: ab 10 Euro

Handy am Steuer: ab 35 Euro

Anmerkung der Redaktion: Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die französische Polizei bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung absolut humorlos ist. Dazu kommt, dass die Unfallzahlen zur Zeit wieder deutlich steigen. Die Polizei wird ihren Kontrolldruck daher erhöhen. Es gibt keinen Rabatt für Ausländer.

 

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Nochmal Knöllchen im Ausland

Der ADAC berichtet erneut, dass ab 1. Oktober 2010 im Ausland ergangene Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden, wenn sie sich auf mehr als  70 Euro belaufen. Erleichterung: Punkte im Flensburger Register werden nicht fällig, auch im Ausland verhängte Fahrverbote gelten in Deutschland nicht. Autofahrer, die ein Bußgeld zahlen müssen, können sich wehren, wenn ihnen der Strafbefehl in einer Sprache zugeht, die sie nicht verstehen, und wenn sie bereits im Tatortland Einspruch erhoben haben.

Mehr:

http://www1.adac.de/Search/SearchResult/RW_HighLight.asp?RWDoc2Show=38952&RWLang=de&RWCollectionID=adac&RWQuery=Bu%DFgelder&RWURL=http://www1.adac.de/auslandsbussen/default.asp&RWCookieValue=589F5C6DB83ADBA41DAD47C9EEF9786D00A0001820E884AFAD6833E784A4D43D4707EE42A0664715FDDBC496BE0DCA198C371F44508436C69940DD4049ECE66984506D5DAB1C1ABC9229449EA6F990FACA4DEA103DC076254C0631787DC5FE86E501266B375272B00AD4A1D8CA33D2D3FEDAEDE83D38623171E83CC07C727D5B0C8B0EE38D26A410BE56309D95227F64CC1872D6061702EBC11E8C00DD4C91926B984EF816441A34DF9ABAADE0D194E04367F3E4CD011740430FBDF9104E43E39E7BF37078E3AF41F36D400C4EC001A418E145F7CC4A66FFA696B495607A

 

 

Verkehrsüberwachung in Frankreich

Für Liebhaber von Geschwindigkeitsübertretungen in Frankreich erinnern wir daran, dass die französische Polizei immer mehr dazu übergeht, keine Toleranzen bei Radarmessungen einzuräumen, weil ihre Geräte, wie behauptet wird, keine Fehlmessungen mehr leisten. Dazu kommt, dass die Zahl der fest installierten und auch der mobilen Radargeräte laufend zunimmt. Auch an Ampeln werden mehr und mehr Überwachungssysteme eingerichtet. Wer stressreduziertem Autofahren zuneigt, achte also in Frankreich besser konsequent auf Tacho und Ampeln.

(UM; 6. März 2010)

 

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Vom 1. Oktober an sollen Bundesbürger, die im Ausland ein Verkehrsvergehen begangen haben, dabei aber nicht an Ort und Stelle erwischt und zur  Kasse gebeten worden sind, auch in Deutschland zur Zahlung herangezogen werden. Das jedoch nur bei Beträgen von 70 und mehr. Damit wird, wie ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, ein im Prinzip schon seit 2005 bestehender EU-Beschluss umgesetzt, der bislang erst für Bußgelder in einzelnen EU-Ländern durchgeführt wurde.

(dpa / NW, 2. 2. 2010)

 

Damit ist für Deutsche das fröhliche und entspannte Verkehrssündigen im Ausland prinzipiell vorbei, es sei denn, man wird doch nicht erwischt. Pikant, aber schamhaft meist verschwiegen: Die in Deutschland einkassierten Bußgelder landen in deutschen Kassen, was möglicherweise den Eifer ausländischer Polizeiverwaltungen dämpft, ihren deutschen Kollegen zusätzliche Einnahmen zu verschaffen, für die sie nichts getan haben.

(UM, 4. Febr. 2010)

 

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Vor einiger Zeit haben wir auf dem Schwarzen Brett eine Anfrage bezüglich der Erfahrungen mit Bußgeldern im Ausland veröffentlicht.

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In einem Hinweis in unserem Gästebuch wird darauf verwiesen, dass bei T-Online ein Hinweis erschienen ist, nach dem im Ausland verhängte Bußgelder über 70 Euro ab 1. Oktober auch in Deutschland vollstreckt werden. Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafbescheide betroffen sein.

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In einem Erfahrungsbericht über Belgien schreibt ein Leser:

„…auch wir sind im letzten Jahr(2009/Starenkasten) in Belgien geblitzt worden. Nach einem Anschreiben der Polizei aus Lüttich mit einem Fragebogen, haben wir unsere Adresse und das Kennzeichen bestätigt und unsere Versicherung informiert. Danach haben wir abgewartet. Kurz vor Weihnachten 2009 kam der Bußgeldbescheid. Danach Abwägung mit der Rechtschutzversicherung.

Ergebnis: wir bezahlten das Bußgeld. Die Versicherung erstattete uns das Bußgeld, nachdem wir uns damit einverstanden erklärten, auf ein Verfahren in Belgien zu verzichten(Kosten einen dortigen Anwalts etc.)
Im Prinzip bedeutet es aber, dass es auch in Belgien für Autofahrer heißt: angepaßt fahren!!

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