Strassenverkehr, Autobahnen etc.

Strassenverkehr, Autobahnen, Strafmandate etc.

 

Bussgelder und Strafmandate in Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlanden: Klick

 

 

Krafstoffpreise in Frankreich: Klick

 

Das Netz der französischen Autobahnen und die jeweiligen Betreibergesellschaften

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  Tabelle der Autobahngebühren für 2020

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Fahrzeugklassen auf französischen Mautstrecken

Klasse 1

Véhicule ayant une hauteur totale inférieure ou égale à 2 mètres, d’un PTAC inférieur ou égal à 3,5 tonnes

Fahrzeug mit Gesamthöhe von max.2 Metern bei einem Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen

 

Ensemble roulant ayant une hauteur totale inférieure ou égale à 2 mètres avec un véhicule tracteur d’un PTAC inférieur ou égal à 3,5 tonnes

Gespann mit einer Höhe von max. 2 m mit einem Zugfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 3,5 t

Klasse 2

Véhicule ayant une hauteur totale supérieure à 2 mètres et inférieure à 3 mètres, d’un PTAC inférieur ou égal à 3,5 tonnes

Fahrzeug mit einer Höhe von mehr als 2 m aber unter 3 m mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 3,5 t

 

Ensemble roulant ayant une hauteur totale supérieure à 2 mètres et inférieure à 3 mètres avec un véhicule tracteur d’un PTAC inférieur ou égal à 3,5 tonnes

Gespann mit einer Höhe von mehr als zwei aber weniger als 3 m mit einem Zugfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 3,5t

Klasse 3

Véhicule à 2 essieux ayant : soit une hauteur totale supérieure ou égale à 3 mètres soit un PTAC supérieur à 3,5 tonnes

Fahrzeug mit zwei Achsen mit einer Höhe von max. 3 m und einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t

Klasse 4

Véhicules à 3 essieux et plus ayant une hauteur supérieure ou égale à 3 mètres ou un PTAC supérieur à 3,5 tonnes

Fahrzeug mit drei und mehr Achsen mit einer Höhe von 3 oder mehr Metern und einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t

 

Ensemble roulant ayant une hauteur totale supérieure ou égale à 3 mètres

Gespann mit einer Gesamthöhe von 3 oder mehr Metern

 

Ensemble roulant avec un véhicule tracteur d’un PTAC supérieur à 3,5 tonnes

Gespann mit einem Zugfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t

Klasse 5

Moto, Side-car, Trike

Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Trike

 

 

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Zur Vereinfachung der Zahlung der Autobahn-Maut

Eine Möglichkeit für Ausländer ohne französisches Bankkonto, Mautgebühren in Frankreich automatisch zu entrichten:

https://www.tolltickets.com/shop/pricelist.aspx?lang=de-DE&pc=libert&ct=long

 

Noch günstiger geht es hier: Klick

 

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Verpflichtend für Autofahrer in Frankreich

Wer von einer Reise kommt, hat oft mehr oder weniger attraktive Mitbringsel im Gepäck, wer auf eine Reise geht, tut gut dran, wenn er bestimmte Dinge mitnimmt.

Wer mit dem Wagen nach Frankreich fährt, ist gut beraten, wenn er ein paar Dinge an Bord hat, die, falls sie nicht vorhanden sind, zu ärgerlichen Strafgeldern führen können.

Ganz oben auf der Liste stehen dabei  Sicherheitswesten. Verpflichtend ist mindestens eine für den Fahrer, die ein Prüfzeichen CE tragen muss und im Fahrzeug so untergebracht sein muss, das sie leicht  erreicht und vor dem Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden kann.

Nahezu gleich wichtig ist das Mitführen eines Warndreiecks. Auch das muss ein Prüfzeichen, in diesem Fall  E 27 R tragen.

Für den Fall einer Panne oder Notsituation müssen die Sicherheitswesten vor dem Verlassen des Fahrzeugs angelegt werden. Das Warndreieck muss mindestens dreißig Meter von dem havarierten Fahrzeug oder dem Hindernis, vor dem gewarnt werden soll, aufgestellt werden.

Gleichzeitig muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden.

Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu 750 Euro belegt werden. Es lohnt sich also, diese Bestimmungen zu kennen und sie zu befolgen.

Mehr: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F19459

 

(UM, 20. 12. 2016)

 

 

Der weiße Riese

Frontalansicht. Am Ortsende bzw.-anfang von Champeaux (D 951) aus Richtung Bellac sind auf beiden Straßenseiten je ein weisser Riese aufgebaut worden. Aus Richtung Bellac steht er in einem kurzen Bereich 70 km/h, dahinter folgt sofort das Ortsschild mit danach 50 km/h.

 

 

Seitenansicht

 

Dieses futuristische Gebilde ist ein Gehäuse, das vollgestopft ist mit Technik der neuesten Generation der Radargeräte zur Verkehrsüberwachung. Damit können sowohl ankommende als auch abgehende Fahrzeuge gemessen werden. Je nach Standort können auch mehrere Fahrspuren unterschieden und korrekt überwacht werden. Technisch besteht die Möglicheit, zwei oder mehr dieser Stationen dazu zu verwenden, Durchschnittsgeschwindigkeiten von Fahrzeugen zu ermitteln. Gerüchte über allerhand andere Überwachungsmöglichkeiten, z.B. die Fähigkeit, zu kontrollierren, ob in vorbeifahrenden Fahrzeugen der Fahrer gegen die Vorschrift ein Mobiltelefon benutzt oder ob alle Fahrzeuginsassen vorschriftskonform die Sicherheitsgurte angelegt haben, sind tatsächlich Gerüchte, aus denen allerdings keine falschen Schlüsse gezogen werden sollten. Die Vergangenheit hat gelehrt, dass die Überwachungstechnik rasante Fortschritte macht, weshalb es angeraten erscheint, die Straßenverkehrsordnung nicht als Empfehlung zu nehmen, an die man sich halten kann oder auch nicht.

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Zur Erinnerung:

Auch 2015 werden in Frankreich Strafmandate wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  anders als in früheren Jahren auch gegen Ausländer verhängt.

Strafmandate wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden in Frankreich schnell und absolut humorlos ausgestellt, selbst, wenn die registrierte Überschreitung nach Abzug der Toleranzen nur 1 km/h beträgt.  Mehr dazu unten auf dieser Seite. Hier wollen wir nur sensibilisieren für den wohldosierten Einsatz des Gasfußes, zumal die Zahl der fest oder beweglich installierten Radargeräte in Frankreich in den nächsten Monaten noch einmal deutlich zunehmen wird und damit naturgemäß auch die Wahrscheinlichkeit, dass man als Autofahrer Gelegenehit bekommt, das Original eines französischen Strafmandats zu studieren.

Ausschnitt aus dem oben abgebildeten Strafmandat. Auch dazu mehr unten auf dieser Seite. 

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Was beim Befahren von Tunnels in Frankreich zu beachten ist.

Hierzu ein Link:

http://www.bison-fute.gouv.fr/IMG/pdf/CONDUIRE_DANS_UN_TUNNEL.pdf

 

Finanzhilfen für den französischen Staat

Um die französischen Staatsfinanzen steht es nicht gut, aber es gibt Möglichkeiten zu helfen. Besonders für Autofahrer ist das relativ einfach. Die Redaktion der Médoc-Notizen hat hier getestet und ist in zwei Fällen erfolgreich gewesen. In einem Fall konnten dem französischen Finanzminister 135 Euro überwiesen werden, im zweiten erhielt er nur 45 Euro.

Wer sich an diesem Programm beteiligen will, sollte folgendes wissen:

Der Gebührenkatalog für Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr in Frankreich ist vielgestaltig.

Wer nur wenig Geld anlegen will, sollte das dort tun, wo die zulässige Geschwindigkeit über 70 km/h liegt. Dort kann man sich ab 45 Euro beteiligen. Wo die zulässige Geschwindigkeit bei 50 km/h oder darunter liegt, ist der Einstiegstarif 90 Euro.

Die jeweils günstigsten Tarife gelten jedoch nur dann, wenn das verhängte Bußgeld innerhalb von 46 (bzw. 61 ) Tagen bezahlt wird. In die nächste Gebührenstufe gelangt man, wenn man innerhalb von 47 bis 76 Tagen (bzw. innerhalb von 91 Tagen) zahlt, und die Höchststufe kann man haben, wenn man nicht innerhalb von 76 (bzw. 91) Tagen zahlt oder gar einen Widerspruch einlegt.

Wir empfehlen, die jeweils niedrigsten Stufen zu nutzen und ohne Säumnis zu zahlen. Einspruchsverfahren haben in Frankreich meist nur wenig Chancen auf Erfolg.

Und wer gar nicht zahlt, muss damit rechnen, dass er irgendwann in Frankreich auffällt und dann richtige Probleme hat.


So sieht ein französisches Strafmandat aus, das in Deutschland zugestellt wird.

Hier hat es geblitzt in einem Bereich, in dem die Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h lag

Fall 2: Verstoß in einem Bereich, in dem die Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h lag.


Das sind die Details aus dem Verstoß, bei dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit über 70 km/h lag

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Feste Radarstationen im Médoc :

http://blog.sortiesmedocaines.fr/2013/04/les-radars-fixes-de-gironde/

(eingegfügt: 02. Jan. 2014)

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Autobahn A 20

Die Autobahn A 20 ist, für französische Verhältnisse ungewöhnlich, in einem sehr langen Teilstück (noch) mautfrei. Die A 20 beginnt bei Vierzon als Abzweig der A 71 (die kommt von Orléans und  geht Richtung Clermont-Ferrand weiter und ist mautpflichtig). Der A 20 kann man bis Limoges folgen, um dann auf Angoulême zuzufahren (über die gut ausgebaute N 145). Von Angoulême folgt man der N 10, die meist vierspurig und fast autobahnmäßig zu befahren ist.

Wer der A 20 nicht bis Limoges folgt, kann ein paar Kilometer sparen, wenn man über Bellac und Confolens fährt und danach bei Angoulême auf die N 10 stößt. 

Neben der nicht unerheblichen Ersparnis durch entfallende Mautzahlungen kann man auf dieser Strecke auch mehrfach günstige Supermarkttankstellen erreichen, die in Frankreich immer deutlich unter den „normalen“ Tankstellen liegen, und erst recht unter denen an den Autobahnen.

(UM, 8. Juni 2013)

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Télépéage

Jedermann weiß, dass in Frankreich die Benutzung der meisten Autobahnen mautpflichtig ist und dass besonders in der Ferienzeit sich an den Mautstellen bisweilen lange Schlangen vor den Spuren bilden, in denen man bar oder mit Karte zahlen kann.

Wer diesen Verzögerungen entgehen will, der kann sich für das Verfahren des télépéage entscheiden, das das fast verzögerungslose Durchfahren der Spuren an den Maustellen, die dafür eingerichtet sind, ermöglicht.

Wir rücken hier den Bericht eines gut informierten Lesers ein:

„Gestern Abend wurde ich von einem Frankreich-Fan angesprochen, wie Télépéage funktioniert und wie man zu einem Transponder / badge kommt.

Unter dem unten angegebenen Link kann man sich elektronisch anmelden und einen von drei Tarifen auswählen. Der für uns günstigste ist der zu 1,60 € pro Monat bei Benutzung und elektronischer Rechnungsstellung. Mit Papierrechnung erhöht sich der monatliche Betrag auf 2,40 €.

Auf der letzten Seite der Anmeldung ist es jetzt möglich, durch Angabe der BIC und IBAN den Betrag auch von deutschen Girokonten abbuchen zu lassen.
Bisher war dies aber nur über Kreditkarten und franz. Girokonten möglich. Nach Ablauf der Kreditkarte stand man plötzlich vor verschlossener Schranke !

https://www.bipandgo.com/

(P. R. 10. Aug. 2012)

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