Führerschein in Frankreich

Kurzinfo

In Frankreich gibt es seit 1889 Prüfungen für Straßenfahrzeuge, die maschinell angetrieben werden. Seit 1922 wird der Begriff permis de conduire (Fahrerlaubnis) verwendet.   Seit 1969 dürfen Führerscheinneulinge im ersten Jahr nach ihrer Prüfung die Geschwindigkeit von 90 km  h nicht überschreiten.

1992 wird der „  permis à points  “ (Punkte-Führerschein) eingeführt, mit dem motorisierte Verkehrsteilnehmer zu disziplinierterem und defensiverem Verhalten gebracht werden sollen. Wie die Statistiken zeigen, gehen die Unfallzahlen danach zurück.

Der permis à points : Seit der Einführung im Jahre 1992 wird jeder neue Führerscheininhaber mit einem Guthaben von 12 points (Punkten) ausgestattet, das er behalten oder verlieren kann, je nachdem, wie er sich im Straßenverkehr verhält. Wenn ein französischer Führerscheininhaber wissen will, wie es um sein Punktekonto bestellt ist, kann er jede Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen und dort unter Vorlage seiner Fahrerlaubnis erfahren, was er sich noch erlauben (oder auch nicht) kann.

Das Punkteguthaben eines jeden Führerscheininhabers wird bei allen Verstößen gegen den code de la route (die Straßenverkehrsordnung) je nach Schwere des Verstoßes reduziert, und dies auf dem Verwaltungswege ohne Einschaltung der Gerichte. 

Wenn das Punkteguthaben eines Führerscheininhabers aufgebraucht ist, verliert er automatisch und ohne Einspruchsmöglichkeit seine Fahrerlaubnis. Dieser Tatbestand wird ihm durch Einschreiben mitgeteilt. 

Abzüge vom Punktekonto werden nur bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, die mit einem führerscheinpflichtigen Fahrzeug begangen wurden, vorgenommen. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann jedoch auch verhängt werden beim Führen anderer Fahrzeuge (Trunkenheit, Unfallflucht, vorsätzliche Gefährdung anderer). 

Wer seinen Führerschein wegen des Verlusts seines Punkteguthabens abgeben muss, kann frühestens nach sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis erwerben, wenn er sich medizinischen und psychologischen Tests erfolgreich unterzogen hat.  Der dann erteilte neue Führerschein ist vorläufig, und er ist nur mit einem Guthaben von sechs Punkten ausgestattet. Wer Punkte verloren hat, kann diese unter bestimmten Bedingungen zurückgewinnen:

  1. wenn er ein Verkehrsicherheitstraining absolviert (Gutschrift von 4 Punkten)
  2. wenn er gerechnet vom Datum des Punkteabzugs während dreier Jahre keinen erneuten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht   (in diesem Fall wächst sein Guthaben wieder auf 12 Punkte an) 

Der permis probatoire (Führerschein auf Probe) wurde 2004 eingeführt für Führerscheinneulinge, deren Punkteguthaben auf sechs Punkte begrenzt wurde.

Seit dem 1. Februaur 2021 dürfen Motorradfaher nicht mehr an Autoschlangen vorbeifahren, wie das lange üblich war. Dieses Vorbeifahren wird seit dem 01. 02. 2021 als verbotenes Überholen auf der rechten Seite gewertet und mit Strafen von 135 Euro, zuzüglich einem Abzug von 3 Punkten vom Punktekonto des Führerscheins, geahndet.

(Wikipedia Frankreich  UM, 1. Nov. 2007, aktualisert, 20. 02. 2021)