Schenkungen von Immobilien

Schenkungen von Ferienhäusern –

Haus verschenken

Bei vielen Hausbesitzern, taucht mit vorrückendem Alter die Frage auf, was mit dem Haus, in dem man seine Ferien im  Médoc verbracht hat, geschehen soll. Gut dran ist man, so denken wir, wenn das Haus in der Familie bleibt und auf Söhne oder Töchter übertragen werden kann.

Wenn beschlossen ist, dass eine Tochter oder ein Sohn das Hausübernehmen soll, kann man das schon zu Lebzeiten im Wege einer Schenkung regeln.

Dazu braucht man allerdings einen in Frankreich zugelassenen Notar, der dafür sorgt, dass bei der Eigentumsübertragung alle rechtlichen Regeln eingehalten werden.

Da bei der Unterschrift unter den Schenkungsakt sowohl der oder die Schenkenden als auch der oder die Beschenkte anwesend sein müssen, empfiehlt es sich, einen Notar zu wählen, der von allen Beteiligten gut zu erreichen ist.

Wir können nach dem, was uns ehemalige Hausbesitzer, die ihre Immobilie auf einen Sohn übertragen haben, einen Notar in Forbach, zehn Kilometer von Saarbrücken entfernt, empfehlen:

 

Der Notar informiert über die beizubringenden Unterlagen und veranlasst anschließend das Erforderliche, so dass sich die Aktivitäten der Schenkenden auf die Erteilung des Auftrags an den Notar und die Leistung der Unterschrift, beschränken.

Für die Abwicklung der Schenkung ist mit einem Zeitrahmen von drei bis vier Monaten zu rechnen. In dem Fall, über den wir näher informiert worden sind, entstanden Kosten von insgesamt knapp 3000 Euro.