Anreise mit Wohnmobil

 

Ein wichtiger Hinweis für Wohnmobile über 3,5 t in Frankreich:

http://www.cie-ige.eu/Praktische-Information/Beitraege-gut-zu-wissen/2021-02-08-Fahren_in_Frankreich_mit_WoMo_ueber_3_5t.html

 

Weitere Hinweise auf Stellpätze für Wohnmobile: Klick

Hinweise auf Übernachtungsplätze für Wohnmobile: Klick

 

 

Neue Auflagen für Wohnmobile über 3,5 t in Frankreich

Vom 1. Januar 2021 an müssen in Frankreich alle Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t mit Hinweisschildern versehen werden, die auf die Gefahren des toten Winkels hinweisen.

Diese Regelung gilt auch für Wohnmobile, und sie gilt auch für alle ausländischen Fahrzeuge, sobald sie auf französischen Straßen verkehren.

Zuwiderhandlungen werden mit Bußgeldern von 135 Euro belegt.

So sollen die neuen Hinweise aussehen:

Die neuen Hinweistafeln sind angeblich in grenznahen Tankstellen zu kaufen, Exemplare zum Selbstausdrucken können mit den beiden folgenden Links  heruntergeladen werden.

Visuel-Securite-Routiere-Campagne-Angles-Morts-Camion-Janv2021

Visuel-Securite-Routiere-Campagne-Angles-Morts-Car-Janv2021.pdf

 

Einzelheiten soll ein Dekret der französischen Regierung regeln, das bis jetzt aber noch in den Tiefen des Internets verborgen ist.

Obwohl grundsätzlich allen Maßnahmen zuzustimmen ist, die die  Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmer schützen, darf in diesem Fall nach der Sinnhaftigkeit gefragt werden.

Ein Radfahrer, der so nahe an einen Lkw oder Bus heranfährt, bis er die Symbolik dieses Hinweises entschlüsseln kann, hat keine guten Überlebenschancen. Aber vielleicht fällt das ja noch jemandem auf, der die Möglichkeit hat, diese Vorschrift in etwas Sinnvolles zu wandeln.

Sobald wir des Dekretes habhaft geworden sind, das Angaben zu Einzelheiten der neuen Vorschrift macht, werden wir darüber berichten.

Bis dahin listen wir eine Reihe von Links auf, bei denen man sich über den aktuellen Stand informieren kann:

https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000042532379?r=P3MO62Nifu

https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000042532379

https://www.securite-routiere.gouv.fr/reglementation-liee-la-route/reglementation-de-la-visibilite

https://campofant.com/toter-winkel-aufkleber-frankreich/

https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/

https://www.adac.de/news/wohnmobil-frankreich/

 

 

Anreise mit dem Wohnmobil

Wer mit dem Wohnmobil reist, hat eine Reihe von Vorteilen, die bei anderen Reiseformen nicht zur Verfügung stehen. Dabei gehört zu den größten Vorzügen sicher, dass man, von Ausnahmen abgesehen, Übernachtungen nicht reservieren muss, nicht zuletzt deswegen, weil man ziemlich spontan auswählen kann, wo man für die Nacht stehen bleibt. Unser Redaktionsteam nutzt ein Wohnmobil als Reisefahrzeug z. B. bei den Fahrten in das Médoc. Aus verschiedenen Gründen haben wir in der Vergangenheit recht häufig auf den Parkplätzen von Autobahnraststätten übernachtet, und dabei in Deutschland und Frankreich eigentlich fast immer gute Erfahrungen gemacht.

Bei unserer letzten Fahrt in Richtung Euronat Anfang Juli 2017 haben wir jedoch ein Erlebnis gehabt, auf das wir gern verzichtet hätten.

Wir hatten uns entschieden, die Nacht auf dem Autobahnrastplatz Beaune-les-Mines an der A 20 bei Limoges zu verbringen. Bevor wir uns zu Bett begeben haben, haben wir die Türen des Fahrerhauses innen mit einem kräftigen Gurt gesichert, der dazu bestimmt ist, zu verhindern, dass die Türen von außen geöffnet werden können.

In die eigentliche Wohnmobiltür haben wir einen einfachen aber wirksamen Holzriegel gesteckt, der eigentlich die unbefugte Öffnung dieser Tür von außen unmöglich macht.

Gegen drei Uhr morgens schlug unser Hund Golo zweimal ungewöhnlich hart an, was dazu führte, dass wir wach waren. Mit gespitzten Ohren haben wir in die Nacht gehorcht, um festzustellen, ob es irgendwelche Aktivitäten gab, die erklären könnten, warum Golo sich so rabiat zu Wort gemeldet hatte. Da nichts Verdächtiges zu hören war, haben wir uns wieder schlafen gelegt.

Im weiteren Verlauf der Nacht gab es keine Störungen mehr, doch stellte sich am nächsten Morgen heraus, dass die Fahrertür von außen geöffnet worden war und einen guten Zentimeter weit offen stand. Da die Beifahrertür fest verriegelt war, kann ausgeschlossen werden, dass am Vorabend vergessen worden war, die Führerhaustüren vorschriftmäßig abzuschließen. Der Gurt, der die beiden Türen des Fahrerhauses sichern sollte, lag durchtrennt auf dem Boden des Führerhauses, wobei aus der Lage der Schnittstelle in der Mitte des Fahrerhauses als Erklärung nur möglich ist, dass Golo die Leine durchbissen hatte, weil sie ihn darin hinderte, den Eindringling zu attackieren, der über die Fahrertür in das Wohnmobil eindringen wollte. Für diese Annahme spricht auch, dass die Nachtverdunkelung der Führerhausfenster an der Fahrerseite von innen so verschoben war, dass auch hier Golo als Verursacher anzunehmen ist. Feststeht, dass ohne Golo und seine robuste Intervention Schlimmeres geschehen wäre. Dabei hat der verhinderte Eindringling noch Glück gehabt, weil der Fahrersitz nach hinten gedreht war und dadurch Golo gehindert wurde, ungehindert und direkt an die Fahrertür zu gelangen.

Wir sind alles in allem froh, dass nicht mehr passiert ist, überlegen aber, ob und wie wir unsere Übernachtungsgewohnheiten mit dem Wohnmobil überprüfen müssen.

Für Bilder von Golo : Klick